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Allgemeine Vermietbedingungen 1. Vertragsabschluss Vertragsparteien des Mietvertrages sind der umseitig genannte Mieter und der Vermieter. 2. Im Mietpreis enthaltene Leistungen a) Autoreiseschutzbrief b) regelmäßige TÜV-Untersuchung c) Wartung, Ölverbrauch, Verschleißreperaturen d) gefahrene Kilometer e) Haftpflichtversicherung f) Vollkasko mit EUR 500,- Selbstbeteiligung g) Teilkasko mit EUR 150,- Sb. 3. Reservierung und Rücktritt Wohnmobilvereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters verbindlich. Nach schriftlicher Bestätigung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von EUR 150,- zu leisten. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter nicht an die Reservierung gebunden. Tritt der Mieter vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, sind folgende Stornokosten zu zahlen: Rücktritt bis 50 Tage vor Reiseantritt: 30% vom Gesamtpreis, 49 bis 14 Tage vor Reiseantritt: 60% vom Gesamtpreis, danach 90% vom Gesamtpreis. Nichtabnahme des Reisemobils gilt als Rücktritt. 4. Zahlung Nach Anzahlung ist der Restbetrag bei Übernahme des Wohnmobils (bar oder per EC-Schecks) zu zahlen. 5. Kaution Der Mieter hinterlegt bei Fahrzeugübergabe eine Kaution in Höhe von EUR 500,- (bar oder EC-Schecks). Erstattung der Kaution bei einwandfreier Rückgabe. 6. Fahrzeugübergabe und Rückgabe Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs siehe Vertrag. Bei nicht termingerechter Rückgabe ist der Vermieter umgehend zu informieren. Mieter haftet für den sich aus der Verspätung ergebenden Schaden. Das Fahrzeug wird sauber und in einwandfreiem Zustand, sowie mit gefülltem Kraftstofftank übergeben. Es ist im gleichen Zustand zurückzugeben. Ist dies nicht der Fall, so fallen für den Mieter folgende Kosten an: Toilette und Cassette EUR 40,- Innenreinigung EUR 50,- Bei Übergabe und Rückgabe wird vom Mieter und Vermieter gemeinsam ein Übergabeprotokoll angefertigt, auf dem der FZ-Zustand festgehalten wird. Bei FZ-Rückgabe ist der Mieter verpflichtet auf Schäden hinzuweisen. Der Mieter ist in die Bedienung des FZ und des Zubehörs durch den Vermieter einzuweisen. 7. Berechtigte Fahrer Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muss 21 Jahre betragen. Er muss seit mindestens einem Jahr einen Führerschein, der zum Führen des Reisemobils berechtigt, besitzen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und der im Mietvertrag angegebenen Person geführt werden. 8. Sorgfaltspflichten des Mieters Der Mieter hat bei jedem Tanken den Reifendruck sowie den Wasser- und Öl-Stand zu kontrollieren und ggf. nachzufüllen. Die Quittungen der hierdurch entstandenen Auslagen sind aufzubewahren und werden nach der Reise durch den Vermieter erstattet. Kosten zur Behebung von eventuell auftretenden Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Mieter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist, gehen zu seinen Lasten. Der Mieter hat Angesichts der ungewöhnlichen Fahrzeugsmaße besonders vorsichtig zu fahren, insbesondere muss er sich bei diversen Rangiermanövern von einer Hilfsperson anweisen lassen und während der gesamten Reise sorgfältig auf die Durchfahrtshöhe achten. Der Mieter ist verpflichtet, einen Schaden gegenüber dem Vermieter so gering wie möglich zu halten bzw. alles zutun, damit kein Schaden entsteht. 9. Auslandsfahrten Auslandsfahrten in alle europäischen Länder sind grundsätzlich möglich. Fahrten in die Türkei und in Länder des ehemaligen Warschauer Paktes bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Des weiteren ist der Mieter verpflichtet, sich vor Reiseantritt über die Verkehrsgesetze und –vorschriften aller Länder, die während der Reise durchfahren werden, zu informieren und diese zu beachten. 10. Verbotene Nutzung Dem Mieter wird untersagt, das Fahrzeug zweckendfremdend zu nutzen. Die Beteiligung an Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtest, die Beförderung von Stoffen, die der Gefahrgutverordnung unterliegen (Ausnahmen sind Campinggas und Kraftstoff in der üblichen Reisemenge), das Begehen von Straftaten sowie die Weitervermietung oder Verleihung sind strengstens untersagt. 11. Reparaturen Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von EUR 50,- ohne Rücksprache mit dem Vermieter in Auftrag gegeben werden, in anderen Fällen ist der Vermieter zu benachrichtigen, der über die Reparatur entscheidet. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Rechnung, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. Jegliche Reparaturen sind in einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen. 12. Verhalten bei Unfällen Der Mieter hat bei jedem Unfall die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter und bei Schäden über EUR 50,- auch der Polizei anzuzeigen. Der Mieter hat dem Vermieter selbst bei geringfügigen Schäden einen Bericht und eine Skizze zu erstellen. Der Bericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt der Schaden EUR 350,- oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Mieter hiervon umgehend telefonisch in Kenntnis zu setzen. 13. Haftung des Mieters a) Der Mieter haftet bei von ihm verschuldeten Unfallschäden am Fahrzeug bis EUR 500 je Schadensfall. Er haftet uneingeschränkt bei Schäden, die verursacht werden durch - Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit - Drogen oder alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit - Missachten von Durchfahrtshöhen und Breiten - Rangieren des Fahrzeuges ohne Einweiser Ebenfalls haftet der Mieter voll, wenn er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden dadurch entstanden ist, dass ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug führte, das Fahrzeug zu verbotenen Zwecken gebraucht wurde oder in sonstiger Weise unsachgemäß behandelt wurde. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf den Zeitraum zwischen tatsächlicher Fahrzeugübernahme und Rückgabe. b) Für Schäden im Inneren des Fahrzeugs besteht kein Versicherungsschutz. Für jegliche Art von Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. 14. Haftung des Vermieters Schäden, die durch den Ersatz verschlissener Teile des Fahrzeugs entstehen, werden auf Material- und Montagekosten beschränkt. Ein Ersatz für vertane Urlaubszeit oder Ähnliches entfällt ebenso wie eine Haftung für Mängelfolgeschäden. Ein Schadensersatz ist darüber hinaus für solche Schäden ausgeschlossen, die der Mieter durch unsachgemäße Behandlung verursacht hat. 15. Verbote Im gesamten Reisemobil ist Rauchen strengstens untersagt. Dies ist durch entsprechende Symbole sowohl im Führerhaus als auch im Wohnbereich kenntlich gemacht, Des weiteren ist es verboten, während der Fahrt Tiere oder jegliche Art von Gegenständen auf dem Fahrer- und/oder Beifahrersitz zu platzieren, da das Fahrzeug über Airbags verfügt und das Missachten im Falle eines Unfalls schwerste Verletzungen oder gar den Tod bei den Insassen hervorrufen kann. Zu diesem Verbot zählt auch die Anbringung von Kindersitzen auf dem Beifahrersitz. Bei Missachten haftet alleine der Mieter für jegliche Art von Folgen. 16. Wichtige technische Daten Fahrzeugmaße in cm (H/B/L): 305 / 234 / 565 Personenzahl incl. Fahrer: max. 4 Zulässige Gesamtmasse / Anhängelast in kg: 3000 / k.A. Zu beachten ist auch, dass die zul. Höchstgeschwindigkeit von Wohnmobilen über 3,5 Tonnen in vielen Ländern eingeschränkt ist. In Deutschland beträgt sie 100 km/h. Auf die technischen Daten wurde hingewiesen. Alle weiteren Daten, die zum Führen des Fahrzeugs relevant sein könnten, können dem Fahrzeugschein entnommen werden. 17. Ergänzende Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. |
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